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Feuerungskontrolle

Anker Brandschutzberatung & Feuerungskontrolle
Anker Feueraufseher & Kaminfege
Liberalisierung der amtlichen Feuerungskontrolle
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Ab August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzheizung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Heizung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen ab 1. April 2025 für die Feuerungskontrollen konzessionieren lassen. 

 

Liberalisiert wird die Feuerungskontrolle für folgende «kleine» Feuerungen:

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  • Feuerungsanlagen Brennstoff Heizöl und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt

  • Feuerungsanlagen feste Brennstoffe (Stückholz, Pellets & Schnitzel) bis zu 70 Kilowatt.

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Ab dem 1.8.2025 werden Sie als Eigentümer direkt vom Amt für Umwelt- und Energie (AUE) des Kanton Bern zur Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle aufgeboten.

 

Wichtig zu wissen: Sie als Eigentümer/Verwaltung müssen aktiv werden und für die fristgerechte Ausführung der Feuerungskontrolle ein konzessioniertes Unternehmen beauftragen.

 

Auch zukünftig führen wir die amtliche Feuerungskontrolle bei ihrer Öl, Gas oder Holzfeuerung durch.

Die S.Dietrich GmbH ist auf der Konzessions-Liste des Kanton Bern aufgeführt.

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Für einen reibungslosen Ablauf sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich bei erhalt des Aufgebotes durch das Amt für Umwelt- und Energie (AUE) zeitnah bei uns melden.

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Kontaktieren Sie uns JETZT
Feuerungskontrolle
Abgasmessgerät
Feuerungskontrolle – Für Sicherheit, Umwelt und Effizienz

 

Die Feuerungskontrolle ist ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Durch regelmässige Kontrollen wird sichergestellt, dass Heizungsanlagen umweltgerecht, effizient und sicher betrieben werden. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren, Energie zu sparen und Ihre Anlage langfristig funktionsfähig zu halten.

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Was ist die Feuerungskontrolle?

​Im Rahmen der Feuerungskontrolle wird überprüft, ob Ihre Heizungsanlage die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält. Je nach Heizsystem (Öl, Gas, Holz) gelten unterschiedliche Vorschriften und Kontrollintervalle.

Die Kontrolle umfasst:

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  • Messung von Abgaswerten (CO, NOx, Russ, Temperatur)

  • Überprüfung der Energieeffizienz

  • Kontrolle des technischen Zustands der Anlage

  • Hinweise zur Optimierung und Wartung

 

Warum ist die Feuerungskontrolle wichtig?

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  • Umweltschutz: Reduktion schädlicher Emissionen in die Atmosphäre

  • Sicherheit: Früherkennung von Mängeln beugt Störungen oder Gefahren vor

  • Energieeffizienz: Gut eingestellte Anlagen verbrauchen weniger Brennstoff

  • Gesetzliche Vorschrift: Die Feuerungskontrolle ist in den kantonalen und nationalen Vorschriften geregelt

 

Wer führt die Kontrolle durch?
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Die Feuerungskontrolle wird von zugelassenen und ausgebildeten Feuerungskontrolleuren durchgeführt.

 

Ihr Beitrag
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Als Betreiber einer Heizungsanlage sind Sie verpflichtet, die Feuerungskontrolle fristgerecht durchführen zu lassen. Halten Sie Ihre Anlage zudem durch regelmässige Wartung in gutem Zustand – das schont die Umwelt.

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